Ad­mis­sion re­quire­ments for Elec­tric­al En­gin­eer­ing Mas­ter's pro­grammes

If you would like to enrol in a Master's programme (Electrical Engineering, Industrial Engineering and Management specialised in Electrical Engineering, Computer Engineering, Electrical Systems Engineering, Techno mathematics), you can do so in both the summer and winter semesters.

Depending on the programme, the deadlines for beginning a Master's programme may place certain demands on the content of your Bachelor's programme (see below). If you meet these requirements, you can enrol directly in the programme, as all Master's programmes are entrance-free.

Exception: If you are about to complete your Bachelor's degree at the University of Paderborn and would like to start your Master's programme without any problems, it is not necessary to re-enrol. It is sufficient to apply to Paul for a change of degree programme. However, the same deadlines (see above) as for external applicants must be observed. Bachelor's students at the University of Paderborn who wish to begin a consecutive Master's programme in Paderborn are given the opportunity to bring forward Master's courses already in the Bachelor's programme. You can find the regulations on bringing forward Master's courses here.

In order to be able to commence a Electrical Engineering Master's programme in Paderborn, Bachelor's graduates must, depending on the programme, fulfil certain requirements with regard to the study content of their Bachelor's programme. These can always be found in the current examination regulations.
 

Es muss sich bei dem bereits erworbenen Bachelorstudienabschluss, um einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handeln.

„Der Studienabschluss muss Studienanteile in den folgenden Bereichen beinhalten:

  • Höhere Mathematik – mindestens 24 LP
  • Signaltheorie – mindestens 4 LP
  • Systemtheorie – mindestens 4 LP
  • Feldtheorie – mindestens 5 LP
  • Elektromagnetische Wellen – mindestens 5 LP

Die Feststellung über die Voraussetzungen trifft der Prüfungsausschuss. Fehlen Leistungspunkte, so kann die Einschreibung mit der Auflage erfolgen, die Anforderungen durch angemessene Studien nachzuholen und durch das Bestehen zugehöriger Prüfungen bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Die Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang der Studien und Prüfungen trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage des vorangegangenen Studienabschlusses. Die fehlenden und nachzuholenden Studien dürfen 30 Leistungspunkte nicht überschreiten. Die Studien und Prüfungen sollten im ersten Semester des Masterstudiengangs erbracht werden.“ (Auszug aus der Prüfungsordnung AM 108.15)

Es muss sich bei dem bereits erworbenen Bachelorstudienabschluss um einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handeln und eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Wochen nachgewiesen werden. Näheres dazu findest du in der Praktikumsordnung.

Der Studienabschluss muss Studienanteile in den folgenden Bereichen und Mindestumfängen beinhalten:

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich 60 ECTS
    davon Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre 18 ECTS
    davon Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 9 ECTS
    davon Statistik 5 ECTS
    davon Methoden der Wirtschaftsinformatik 10 ECTS
Ingenieurwissenschaftlicher Bereich 95 ECTS
  Im Fall der gewünschten Studienrichtung Elektrotechnik davon:  
    Höhere Mathematik 24 ECTS
    Grundlagen der Elektrotechnik 16 ECTS
    und mindestens zwei technische Grundlagen aus nachfolgender Liste:  
      Signal- und Systemtheorie 9 ECTS
      Feldtheorie 9 ECTS
      Energie- und Messtechnik 9 ECTS
      Technische Informatik 9 ECTS

Die Feststellung über die Voraussetzungen trifft der Prüfungsausschuss. Fehlen Leistungspunkte, so kann die Einschreibung mit der Auflage erfolgen, die Leistungspunkte durch angemessene Studien nachzuholen und durch das Bestehen zugehöriger Prüfungen bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Die Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang der Studien und Prüfungen trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage des vorangegangenen Studienabschlusses. Die fehlenden und nachzuholenden Studien dürfen 30 Leistungspunkte nicht überschreiten. Die Studien und Prüfungen sollten im ersten Semester des Masterstudiengangs erbracht werden.
Quelle: Prüfungsordnung AM 121/15

Es muss sich bei dem bereits erworbenen Bachelorstudienabschluss um einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handeln.

„Der Studiengang muss mindestens folgende Leistungen beinhalten:

  • 20 LP auf dem Gebiet der Mathematik,
  • 30 LP auf dem Gebiet der Informatik, wobei insbesondere Themen der Technischen Informatik abgedeckt werden müssen
  • 30 LP auf dem Gebiet der Elektrotechnik,
  • 12 LP für eine eigenständige Abschlussarbeit.

Die Feststellung über die Erfüllung der Voraussetzungen trifft der Prüfungssauschuss.“ (Auszug aus der Prüfungsordnung AM 107.15)

Zusätzlich müssen ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen werden. Dies wird durch Zeugnisse oder andere Dokumente über:

  • erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht in Englisch von mindestens 5 Jahren Dauer, frühestens ab der Klasse 5 an einer deutschen Einrichtung oder
  • einen Sprachtest mindestens auf der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), erreicht zum Beispiel durch TOEFL iBT 61 Punkte, TOEFL paper & pencil 500 Punkte, Cambridge First Certificate in English Note B (FCE) oder British Council IELTS, Minimum Band 5,0 nachgewiesen werden.

Bei ausländischen Studierenden muss zusätzlich noch die Eignung über einen GRE Revised General Test nachgewiesen werden. Mehr Informationen sind über Herr Prof. Dr. Marco Platzner zu erhalten.

Die Zulassungsvoraussetzungen für den englischsprachigen Masterstudiengang können hier gefunden werden.

Für Informationen zu den Zulassungsbedingungen wendest du dich bitte direkt an Frau Dipl.-Wirt.-Ing. Grit Graefe beziehungsweise an Herr Bolte vom Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ).

Further information: