Zulassungsvoraussetzungen elektrotechnische Masterstudiengänge
Möchtest du dich in einen Masterstudiengang einschreiben (Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Computer Engineering, Electrical Systems Engineering, Technomathematik), kannst du dies sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester. Die Fristen
Die Fristen um ein Masterstudium beginnen zu können, werden je nach Studiengang evtl. gewisse Anforderungen an den Studieninhalt deines Bachelorstudiums gestellt (siehe unten). Erfüllst du diese Voraussetzungen, kannst du dich direkt ins Studium einschreiben, da alle Masterstudiengänge zulassungsfrei sind.
Ausnahme: Wenn du kurz vor deinem Bachelorabschluss an der Universität Paderborn stehst und nahtlos mit dem Masterstudium beginnen möchtest, ist eine erneute Einschreibung nicht nötig. Es reicht sich bei Paul für einen Studiengangswechsel zu bewerben. Dabei sind allerdings die gleichen zeitlichen Fristen (siehe oben) wie für externe Bewerber einzuhalten. Dabei erhalten Bachelorstudierende der Universität Paderborn, die ein konsekutives Masterstudium in Paderborn beginnen möchten die Möglichkeit, bereits im Bachelorstudium Masterveranstaltungen vorzuziehen. Die Regelungen zum Vorziehen von Masterveranstaltungen findest du hier.
Um ein elektrotechnisches Masterstudium in Paderborn beginnen zu können, müssen Bachelorabsolventen je nach Studiengang gewisse Voraussetzungen bezüglich der Studieninhalte ihres Bachelorstudienganges erfüllen. Diese sind auch jeweils immer in der aktuellen Prüfungsordnung zu finden.
Es muss sich bei dem bereits erworbenen Bachelorstudienabschluss, um einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handeln.
„Der Studienabschluss muss Studienanteile in den folgenden Bereichen beinhalten:
- Höhere Mathematik – mindestens 24 LP
- Signaltheorie – mindestens 4 LP
- Systemtheorie – mindestens 4 LP
- Feldtheorie – mindestens 5 LP
- Elektromagnetische Wellen – mindestens 5 LP
Die Feststellung über die Voraussetzungen trifft der Prüfungsausschuss. Fehlen Leistungspunkte, so kann die Einschreibung mit der Auflage erfolgen, die Anforderungen durch angemessene Studien nachzuholen und durch das Bestehen zugehöriger Prüfungen bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Die Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang der Studien und Prüfungen trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage des vorangegangenen Studienabschlusses. Die fehlenden und nachzuholenden Studien dürfen 30 Leistungspunkte nicht überschreiten. Die Studien und Prüfungen sollten im ersten Semester des Masterstudiengangs erbracht werden.“ (Auszug aus der Prüfungsordnung AM 108.15)
Es muss sich bei dem bereits erworbenen Bachelorstudienabschluss um einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handeln und eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Wochen nachgewiesen werden. Näheres dazu findest du in der Praktikumsordnung.
Der Studienabschluss muss Studienanteile in den folgenden Bereichen und Mindestumfängen beinhalten:
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich | 60 ECTS | |||
davon Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre | 18 ECTS | |||
davon Grundzüge der Volkswirtschaftslehre | 9 ECTS | |||
davon Statistik | 5 ECTS | |||
davon Methoden der Wirtschaftsinformatik | 10 ECTS | |||
Ingenieurwissenschaftlicher Bereich | 95 ECTS | |||
Im Fall der gewünschten Studienrichtung Elektrotechnik davon: | ||||
Höhere Mathematik | 24 ECTS | |||
Grundlagen der Elektrotechnik | 16 ECTS | |||
und mindestens zwei technische Grundlagen aus nachfolgender Liste: | ||||
Signal- und Systemtheorie | 9 ECTS | |||
Feldtheorie | 9 ECTS | |||
Energie- und Messtechnik | 9 ECTS | |||
Technische Informatik | 9 ECTS |
Die Feststellung über die Voraussetzungen trifft der Prüfungsausschuss. Fehlen Leistungspunkte, so kann die Einschreibung mit der Auflage erfolgen, die Leistungspunkte durch angemessene Studien nachzuholen und durch das Bestehen zugehöriger Prüfungen bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Die Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang der Studien und Prüfungen trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage des vorangegangenen Studienabschlusses. Die fehlenden und nachzuholenden Studien dürfen 30 Leistungspunkte nicht überschreiten. Die Studien und Prüfungen sollten im ersten Semester des Masterstudiengangs erbracht werden.
Quelle: Prüfungsordnung AM 121/15
Es muss sich bei dem bereits erworbenen Bachelorstudienabschluss um einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern handeln.
„Der Studiengang muss mindestens folgende Leistungen beinhalten:
- 20 LP auf dem Gebiet der Mathematik,
- 30 LP auf dem Gebiet der Informatik, wobei insbesondere Themen der Technischen Informatik abgedeckt werden müssen
- 30 LP auf dem Gebiet der Elektrotechnik,
- 12 LP für eine eigenständige Abschlussarbeit.
Die Feststellung über die Erfüllung der Voraussetzungen trifft der Prüfungssauschuss.“ (Auszug aus der Prüfungsordnung AM 107.15)
Zusätzlich müssen ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen werden. Dies wird durch Zeugnisse oder andere Dokumente über:
- erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht in Englisch von mindestens 5 Jahren Dauer, frühestens ab der Klasse 5 an einer deutschen Einrichtung oder
- einen Sprachtest mindestens auf der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), erreicht zum Beispiel durch TOEFL iBT 61 Punkte, TOEFL paper & pencil 500 Punkte, Cambridge First Certificate in English Note B (FCE) oder British Council IELTS, Minimum Band 5,0 nachgewiesen werden.
Bei ausländischen Studierenden muss zusätzlich noch die Eignung über einen GRE Revised General Test nachgewiesen werden. Mehr Informationen sind über Herr Prof. Dr. Marco Platzner zu erhalten.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den englischsprachigen Masterstudiengang können hier gefunden werden.
Für Informationen zu den Zulassungsbedingungen wendest du dich bitte direkt an Frau Dipl.-Wirt.-Ing. Grit Graefe beziehungsweise an Herr Bolte vom Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ).