Zulassungsvoraussetzungen elektrotechnische Bachelorstudiengänge

Die elektrotechnischen Studiengänge an der Universität sind aktuell zulassungsfrei. Das bedeutet, dass jeder Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) ohne Zulassungsbeschränkung das elektrotechnische Bachelorstudium aufnehmen kann. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Bewerber mit Fachhochschulreife und Beruflich Qualifizierte. Der jeweilige Studiengang beginnt im Wintersemester.  

Es ist eine Besonderheit an der Universität Paderborn, dass auch Absolventen mit der Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium aufnehmen können. Wir möchten dir hier diese Voraussetzungen für die Studiengänge der Elektrotechnik erläutern.

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

  • Nachweis der Fachhochschulreife
  • Nachweis der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau, d.h. erfolgreiches Ablegen von Prüfungen in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch. Die Prüfungen werden vor Studienbeginn abgelegt. Dafür finden Vorbereitungskurse statt. Informationsseite Vorbereitungskurse und Eignungsprüfungen
  • Zusätzlich werden für die einzelnen Studiengänge weitere Zugangsvoraussetzungen gefordert, die im Folgenden erläutert werden.

Studiengänge Elektrotechnik und Computer Engineering:

Damit sich Studienbewerberinnen und –bewerber mit Fachhochschulreife einschreiben können, muss neben dem Nachweis der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau laut Rahmenordnung der Universität Paderborn noch die fachliche Eignung festgestellt werden. Die Eignungsprüfungen zum Nachweis der Allgemeinbildung in den Gebieten Mathematik, Englisch und Deutsch durchgeführt. Informationen bezüglich den einzelnen Eignungsprüfungen, den dazugehörigen Terminen und Fristen und die Anmeldemöglichkeit findest du auf hier.
Zur Prüfung der fachlichen Eignung fügen Studieninteressierte ihren Bewerbungsunterlagen ein Bewerbungsportfolio bei. Dabei soll ein Text inbegriffen sein, der drei Seiten nicht überschreitet, und dabei die folgenden Punkte umfasst:

  • Begründung des Studienwunsches vor dem Hintergrund des eigenen Werdeganges,
  • Bezug der eigenen Vorstellungen vom Studium zu dem Angebot in dem angestrebten Studiengang an der Universität Paderborn,
  • Darstellung und Beurteilung schon erworbener, für das Studium einschlägiger Kompetenzen und
  • Vorstellungen vom späteren Berufsfeld.

Mit Hilfe dieser Unterlagen entscheidet ein Feststellungsgremium dann, ob eine Zusage „zugelassen“, eine Absage „abgelehnt“ erteilt werden kann oder ob ein „weiteres Verfahren“ eingeleitet werden soll. Grundlage der Entscheidung bildet dabei immer die Einschätzung des zu erwartenden Studienerfolges. Bewerberinnen und Bewerber aus der Kategorie „weitere Verfahren“ werden zu einem Bewerbungsgespräche eingeladen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für die Bachelorstudiengänge Computer Engineering und Elektrotechnik kann hier gefunden werden.

Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik:

Als weitere Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang müssen Studierende mit Fachhochschulreife vor der Einschreibung in den Studiengang den Nachweis der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau nach der Rahmenordnung der Universität Paderborn und den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen. Die entsprechende Allgemeinbildung wird durch den erfolgreichen Abschluss von Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch nachgewiesen. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen werden vor Studienbeginn Blockkurse angeboten, deren Besuch freiwillig ist. Informationen zu den Anmeldezeiträumen und die Termine der Prüfungen findest du hier.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss gemäß der entsprechenden Ordnung erfolgen. Für weitere Informationen dazu, wendest du dich bitte an die Studienberatung Wing.

Zusätzlich zu den oben genannten Zugängen mit Abitur bzw. Fachhochschulreife können Bewerber, die gemäß HG § 66 Abs. 4 die Voraussetzungen für die in der beruflichen Bildung Qualifizierten besitzen, Antrag auf Zulassung gemäß der Zugangsprüfungsverordnung stellen.

Bewerbungen werden direkt an das Studierendensekretariat gerichtet; beachte hierzu auch die detaillierten Hinweise.