(German) Federal Law on Support in Education (BAföG) performance certificates in the subject Electrical Engineering
A BAföG performance record is required by anyone applying for BAföG funding for the first time or as further funding in a Bachelor's programme from the fifth or later semester onwards. For funding in the first four semesters of the Bachelor's programme and in the Master's programme, no academic achievements need to be proven.
The proof of performance for the application for continued funding after the 4th semester (Bachelor) certifies either the achievements that were achieved by the end of the 4th semester or correspondingly lower achievements that were achieved by the end of the 3rd semester. The latter can avoid delays in the application or continuation of payment. At the bottom of the page it is stated which academic achievements in Computer Science programmes must be certified. When entering or re-entering BAföG funding in the 6th or higher semester, correspondingly higher academic achievements must be proven. The respective chairperson of the examination board is responsible for processing the application. Information on the proof of academic achievement can be found on the website of the Studierendenwerk (Student Serices) Paderborn.
On the website of the Paderborn Student Services (Studierendenwerk Paderborn) you will find information on BAföG and how to apply. General information on BAföG can also be found at:
- Deutsches Studentenwerk (German National Association for Student Affairs - DSW) and at the
- bmb+f (here you can also find all necessary forms)
NEU: Wenn Sie die unten angegebenen Studienleistungen für das 3. bzw. 4. Semester erbracht haben, können Sie sich eine Bescheinigung über die erreichte ECTS-Gesamtpunktzahl vom Zentralen Prüfungssekretariat (mit Datum, Stempel und Unterschift) beschaffen und unmittelbar beim BAföG-Amt einreichen. In diesem Fall brauchen Sie ein weiteres Formular nicht einzureichen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Studienleistungen ausreichen, oder andere Leistungen anstelle fehlender ECTS-Punkte anerkannt werden könnten, lassen Sie sich vom jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden in seiner Sprechstunde beraten. Bringen Sie dafür eine Notenbestätigung aus dem Prüfungssekretariat mit.
Für die Weiterförderung ab dem 5. Semester muss einmalig ein Nachweis erbracht werden über die Studienleistungen, die bis zum Ende des dritten oder vierten Fachsemesters (bis 31. 3. bzw. 30. 9.) erworben wurden. Es wird noch akzeptiert, wenn eine Prüfung erst kurz danach angesetzt ist oder die Ergebnisse erst später bekannt gegeben werden.
Für die Förderung im Master-Studiengang wird kein Leistungsnachweis benötigt; die Zulassung zum Studium reicht aus.
Studierende, die am Ende des Bachelor-Studiums BAföG erhalten und im Master-Studium weiter studieren, können auch im Master-Studium nach BAföG gefördert werden, da diese Bachelor- und Master-Studiengänge konsekutiv sind. Ein weiterer Leistungsnachweis außer der Zulassung zum Master-Studium ist nicht nötig.
Allerdings ist die vollzogene Einschreibung in das Master-Studium Voraussetzung für die Förderung nach BAföG. Ein Nachweis, dass alle Voraussetzungen für das Master-Studium erbracht sind (und deshalb Lehrveranstaltungen im Master-Studium belegt werden können), reicht nicht aus. Zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und dem förmlichen Beginn des Master-Studiums am Anfang des folgenden Semesters kann eine Lücke in der BAföG-Förderung eintreten. Dies kann nach Auskunft des BAföG-Amtes derzeit nicht durch eine ansonsten wünschenswerte Übergangsregelung vermieden werden.