Das Institut EIM-E freut sich, dass wir die Poolräume P7.2.02.1 und P1.6.12.4 neben der Lehre auch wieder als Treffpunkt und Arbeitsort für Studierende freigeben können.
Wir bitten die Nutzer, gem. den aktuellen Corona-Vorschriften und der Anweisungen der Uni-Leitung zu handeln.
In den Poolräumen der ET herrscht Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5m nicht gehalten werden kann.