Informationen zum Industriepraktikum

Fragen und Anregungen richten Sie bitte an den Leiter des Praktikumsamtes Herrn Professor Dr.-Ing. R. Häb-Umbach.

FAQ

StudiengangWochen
Bachelor Elektrotechnik v3, v4 & v512 Wochen
Bachelor Elektrotechnik v68 Wochen
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen
Schwerpunkt Elektrotechnik v2, v3 & v3b
12 Wochen
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen
Schwerpunkt Elektrotechnik v4
6 Wochen
Master Wirtschaftsingenieurwesen
Schwerpunkt Elektrotechnik v3
10 Wochen
Bachelor Computer Engineeringempfohlen (8 Wochen)

Bachelor Elektrotechnik v3, v4, v5 & v6:
Es wird empfohlen, das Praktikum ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums zu absolvieren, damit die vorlesungsfreie Zeit zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden kann. Das Praktikum muss bis zur Anmeldung des ersten Moduls aus dem 2. Studienabschnitt anerkannt worden sein.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik v2, v3 & v3b:
Das Praktikum soll möglichst vor Beginn des Studiums abgeleistet werden. Mit den Einschreibeunterlagen erhält der Studierende ein Formular, mit dem er im Bedarfsfall die Einschreibung auch ohne vollständig absolviertes Praktikum beantragen kann. Das Praktikum muss dann spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachgewiesen werden.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik v4

Das Praktikum im Umfang von 6 Wochen soll möglichst vor Beginn des Bachelorstudiums abgeleistet sein. Das Praktikum muss aber spätestens bis zur Meldung zu den Modulen des vierten Fachsemester nachgewiesen bzw. durch das Praktikantenamt anerkannt werden.

Master Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik V3

Das Praktikum hat eine Dauer von 10 Wochen und ist im zweiten Fachsemester verortet. Das zugehörige Modul hat einen Umfang von 10 LP und wird mit einem Praktikumsbericht abgeschlossen. Das Modul muss bis zur Anmeldung der Masterarbeit abgeschlossen sein.

Ja! Ein Praktikum im Ausland wird sogar besonders empfohlen!

Bachelor Elektrotechnik v3, v4 & v5:

Das Industriepraktikum hat den Zweck, den Studierenden exemplarisch Kenntnisse der industriellen Produktions- und Fertigungsverfahren zu vermitteln, sowie Einblick zu geben in die Organisation und Arbeitsmethoden eines Industriebetriebes und die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Probleme in den Betriebsbereichen.

Im Praktikum sind fachbezogene, praxisnahe Tätigkeiten in möglichst vielen verschiedenen Arbeitsbereichen nachzuweisen, z. B.

  • Entwurf, Herstellung von Elektronikschaltungen und anderen elektrotechnischen Komponenten und Systemen
  • Entwicklung, Projektierung und Betrieb von Anlagen der Automatisierungstechnik
  • Installation, Wartung, Programmierung von Steuerungssystemen oder Datenverarbeitungsanlagen
  • Design, Implementierung, Test von Softwarekomponenten
  • Betrieb und Überwachung von Kommunikations- und Rechnernetzen

In den einzelnen Bereichen soll der Umfang auf 6 Wochen begrenzt sein.

Bachelor Elektrotechnik v6:

Das Industriepraktikum hat den Zweck, den Studierenden exemplarisch Kenntnisse der industriellen Produktions- und Fertigungsverfahren zu vermitteln, sowie Einblick zu geben in die Organisation und Arbeitsmethoden eines Industriebetriebes und die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Probleme in den Betriebsbereichen.

Im Praktikum sind fachbezogene, praxisnahe Tätigkeiten in möglichst vielen verschiedenen Arbeitsbereichen nachzuweisen, z. B.

  • Entwurf, Herstellung von Elektronikschaltungen und anderen elektrotechnischen Komponenten und Systemen
  • Entwicklung, Projektierung und Betrieb von Anlagen der Automatisierungstechnik
  • Installation, Wartung, Programmierung von Steuerungssystemen oder Datenverarbeitungsanlagen
  • Design, Implementierung, Test von Softwarekomponenten
  • Betrieb und Überwachung von Kommunikations- und Rechnernetzen

In den einzelnen Bereichen soll der Umfang auf 4 Wochen begrenzt sein.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik v2, v3 & v3b:

Das Praktikum hat den Zweck, den Studierenden exemplarisch Kenntnisse der industriellen Produktion zu vermitteln sowie Einblick in die Organisation und Arbeitsmethoden eines Industriebetriebes zu geben. Von den Studierenden ist ein Praktikum in mindestens drei der folgenden Arbeitsbereiche jeweils in einem Teilumfang von mindestens zwei Wochen nachzuweisen:

  • Inbetriebnahme, Wartung von Datenverarbeitungsanlagen, Netzwerken, Kommunikationssystemen
  • Design, Implementierung von Softwarekomponenten
  • Entwurf / Aufbau von elektrischen oder elektronischen Komponenten, CAD, Verifikation
  • Entwicklung, Konstruktion
  • Fertigungssteuerung, Fertigungsplanung
  • Qualitätssicherung
  • Wartung und Instandhaltung
  • Einkauf/Beschaffung
  • Produktionsplanung und -steuerung
  • Vertrieb
  • Rechnungswesen
  • Organisation und Informationstechnik
  • Personalwesen

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik v4

Das Vorpraktikum dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in den Grundlagen der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen sowie der funktionsgerechten Montage von Baugruppen in der industriellen Fertigung.

Das Vorpraktikum umfasst ausschließlich folgende Tätigkeitsgebiete:

  • VP 1 Spanende Fertigungsverfahren:
    Beispiele: Sägen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden, Drehen, Hobeln, Fräsen, Schleifen, ...
  • VP 2 Umformende Fertigungsverfahren:
    Beispiele: Kaltformen, Biegen, Richten, Pressen, Walzen, Ziehen, Schneiden, Stanzen, Nieten, Schmieden, ...
  • VP 3 Urformende Fertigungsverfahren:
    Beispiele: Gießen, Sintern, Kunststoffspritzen, ...
  • VP 4 Füge- und Trennverfahren:
    Beispiele: Löten, Schweißen, Brennschneiden, Kleben, ...
  • VP 5 Fertigungs-, Prüf-, Mess- und Montageverfahren sowie Qualitätssicherungsverfahren im Produktionsprozess.
  • VP 6 Datenverarbeitung und Softwareentwicklung:
    Beispiele: Programmieren, Schaltplanentwurf, …
  • VP 7 Hardwareentwicklung:
    Beispiele: Schaltungsauslegung, Schaltungsaufbau, Schaltschrankbau, …

 

Der Studierende muss in einem der Tätigkeitsbereichen VP 1 bis VP 5 und in den Tätigkeitsbereichen VP 6 und VP 7 jeweils in einem Teilumfang von mindestens einer bis maximal vier Wochen je Tätigkeitsgebiet nachweisen.

Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik v3

Das Fachpraktikum hat den Zweck, den Studierenden exemplarisch Kenntnisse der Abläufe der betrieblichen Praxis zu vermitteln sowie Einblick in die Organisation und Arbeitsmethoden der industriellen Produktion zu geben.

Typische Tätigkeitsgebiete im Fachpraktikum können z.B. sein:

Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Versuch, Projektierung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Betriebsleitung, Qualitätssicherung, Wartung und Instandhaltung von Datenverarbeitungsanlagen, Netzwerken und Kommunikationssystemen, Einkauf/Beschaffung, Vertrieb, Rechnungswesen, Personalwesen, Design und Implementierung von Softwarekomponenten, Ingenieurdienstleistungen, Mitwirkung in Teams, in denen Fachleute aus verschiedenen Organisationseinheiten und Aufgabengebieten interdisziplinär an einer konkreten aktuellen Aufgabe zusammenarbeiten.

Die im Fachpraktikum zu vermittelnden Kenntnisse und Erfahrungen können vornehmlich in mittleren und großen Industriebetrieben erworben werden sowie in Unternehmen, die umfangreiche technische Anlagen betreiben. Für Teilbereiche kommen auch Ingenieurbüros, hochschulunabhängige Forschungseinrichtungen und vergleichbare Dienstleistungsunternehmen in Frage. Nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind Handwerksbetriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors sowie Institute der oder an Hochschulen.

Für folgende Arbeitsbereiche dürfen Praktika auch im technischen Großhandel und Dienstleistungsunternehmen wie Banken oder Versicherungen abgeleistet werden:
Einkauf/Beschaffung,
Rechnungswesen,
Organisation und Informationstechnik sowie Personalwesen

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik (Lehre) kann vollständig als Industriepraktikum anerkannt werden. Eine Lehre in einem kaufmännischen Beruf kann als Praktikum für Wirtschaftsingenieure anerkannt werden.

  • Fachpraktische Tätigkeiten in schulischer Ausbildung (z.B. an Technikerschulen, Berufskollegs) werden mit maximal 4 Wochen als Praktikum anerkannt.

Nein!

Bachelor Elektrotechnik v3, v4, v5 & Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik v2, v3 & v3b

Primär auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, für die der Betrieb in seinem Zeugnis nicht ausdrücklich die Durchführung eines Praktikums bescheinigt, die aber dennoch im Sinne dieser Ordnungen ausbildungsfördernd sind, werden mit maximal 6 Wochen angerechnet.
Erforderlich sind entsprechende Arbeitsbescheinigungen und gemäß dieser Ordnungen ausgeführte Praktikumsberichte, jedoch ohne Abzeichnung durch den Betrieb.

Bachelor Elektrotechnik v6

Primär auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, für die der Betrieb in seinem Zeugnis nicht ausdrücklich die Durchführung eines Praktikums bescheinigt und/oder von der/dem Studierenden angefertigte Berichte nicht als zur Kenntnis genommene „Praktikumsberichte“ abzeichnet, die aber dennoch im Sinne der Praktikumsordnung ausbildungsfördernd können angerechnet werden, soweit sie in hier genannten Tätigkeitsbereichen und geeigneten Betrieben durchgeführt werden. 40 Stunden werden als eine Praktikumswoche gewertet. Erforderlich sind entsprechende Arbeitsbescheinigungen und gemäß dieser Ordnung ausgeführte Praktikumsberichte, jedoch ohne Abzeichnung durch den Betrieb. Die Tätigkeit als Werkstudent kann bis zur Praktikums-Höchstdauer angerechnet werden.

Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik Bachelor v4

Primär auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, für die der Betrieb in seinem Zeugnis nicht ausdrücklich die Durchführung einer Praktikumstätigkeit bescheinigt, die aber dennoch im Sinne der Praktikumsordnung ausbildungsfördernd sind, können angerechnet werden, soweit sie in hier genannten Tätigkeitsbereichen und geeigneten Betrieben durchgeführt werden. 40 Stunden werden als eine Praktikumswoche gewertet. Erforderlich sind entsprechende Arbeitsbescheinigungen und gemäß der Praktikumsordnung ausgeführte Tätigkeitsberichte, mit Abzeichnung und Firmenstempel durch den Betrieb. Die Tätigkeit als Werkstudent kann bis zur Praktikums-Höchstdauer angerechnet werden.

Wirtschaftsingenieurwesen Schwerpunkt Elektrotechnik Master v3

Primär auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, für die der Betrieb in seinem Zeugnis nicht ausdrücklich die Durchführung einer Praktikumstätigkeit bescheinigt, die aber dennoch im Sinne der Praktikumsordnung ausbildungsfördernd sind, können angerechnet werden, soweit sie in hier genannten Tätigkeitsbereichen und geeigneten Betrieben durchgeführt werden. 40 Stunden werden als eine Praktikumswoche gewertet. Erforderlich sind entsprechende Arbeitsbescheinigungen und gemäß der Praktikumsordnung ausgeführte Tätigkeitsberichte, mit Abzeichnung und Firmenstempel durch den Betrieb. Die Tätigkeit als Werkstudent kann bis zur Praktikums-Höchstdauer angerechnet werden.

Folgende Unterlagen müssen für eine Anerkennung eingereicht werden:

Das Original der Praktikumsbescheinigung (Praktikumszeugnis) des Betriebes, in dem das Praktikum durchgeführt wurde.
Aus dieser Bescheinigung muss ersichtlich sein:

  • Ausbildungsbetrieb, ggf. Abteilung, Ort, Branche
  • Name, Vorname, Geburtstag und -ort der Praktikantin/des Praktikanten
  • Beginn und Ende der Praktikumstätigkeit; Angabe der wöchentlichen Stundenzahl, wenn es sich nicht um eine Vollzeitbeschäftigung gehandelt hat
  • Explizite Angabe der Fehltage
  • Aufschlüsselung der Tätigkeiten nach Tätigkeitsbereichen bzw. Tätigkeitsart und Dauer

Für die Bescheinigung besteht keine Formvorschrift. Ein Muster ist der Praktikumsordnung als Anlage beigefügt.

Arbeitsberichte:

Es müssen Dauer, Umfang und Art der Tätigkeiten ersichtlich sein. Die bei den Tätigkeiten gemachten Beobachtungen und gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen in angemessener Form (Text mit Grafiken) und angemessenem Umfang dargelegt werden:

  • Als Wochenberichte mit ca. 2-3 Seiten/Woche
  • oder
  • Abschnittsweise, z.B. Bericht über 3 Wochen Softwarewartung, über 2 Wochen Kundendienst etc.

Der Bericht sollte mit einem Deckblatt mit folgenden Angaben versehen sein:

  • Name
  • Email-Adresse
  • Matrikel-Nr.
  • Studiengang, Einschreibungsdatum
  • Name des Praktikumsbetriebs

Im Sekretariat des Fachgebietes Nachrichtentechnik, Raum P 7.2.05.2, das vormittags (9 - 11:30 Uhr) besetzt ist.
Herr Prof. Häb-Umbach, Leiter des Fachgebietes Nachrichtentechnik und Praktikumsbeauftragter des Instituts für Elektro- und Informationstechnik sieht sich die Unterlagen an und unterzeichnet die Anerkennungsbescheinigung. Diese kann nach ca. 2-3 Wochen abgeholt werden.

Die vom Praktikumsbeauftragten ausgestellte Anerkennungsbescheinigung wird von dem Studierenden beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studiengangs eingereicht. 

Die Praktikumsunterlagen müssen spätestens 6 Monate nach Ende des Praktikumsabschnittes, bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern spätestens bis zum Ende des 1. Semesters, bei dem bzw. der zuständigen Praktikumsbeauftragten der Fakultät zur Anerkennung vorgelegt werden. Die oder der Praktikumsbeauftragte stellt bei ordnungsgemäßer Durchführung des Praktikums eine Bescheinigung aus, die dem Prüfungssekretariat vorzulegen ist. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums geschieht durch Vorlage der Praktikumsbescheinigung(en) und der Arbeitsbericht/Tätigkeitsberichte jeweils im Original.

Sind mehr als 10 %  der Praktikumszeit durch Urlaub, Krankheit oder andere Fehltage ausgefallen, muss die ausgefallene Praktikumszeit nachgeholt werden. 

Stellenangebote für Industriepraktika

Bei der Suche nach einer geeigneten Firma für ein Industriepraktikum IN DER NÄHEREN UMGEBUNG lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Paderborn, welche einen guten Überblick über lokale Firmen bieten.