Studienwechsel an die Universität Paderborn - Anrechnung von Prüfungsleistungen

Für Studierende, die ihr Studienfach und/oder ihren Hochschulstandort wechseln, besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, soweit Gleichwertigkeit besteht. Dies gilt insbesondere für den Beginn eines Masterstudiengangs nach erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium an einer anderen Hochschule.

Zur Orientierung insbesondere im Bachelor- und Master-Studiengang dienen die Kreditpunkte und Noten nach dem ECTS (European Community Course Credit Transfer System). Informationen zu Inhalten und Umfang der jeweiligen Veranstaltungen können dem Modulhandbuch bzw. der Prüfungsordnung eines Studiengangs entnommen werden. Über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss des Instituts gemeinsam mit den fachlich zuständigen Hochschullehrern. Näheres regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Die Studienberatung Elektrotechnik kann zudem eine erste, unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechnenbarkeit von Prüfungsleistungen abgeben, bevor ein entsprechender Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt wird.