Bewerbung

Auf der Webseite zur Immatrikulation/Einschreibung erfährst du, wie du dich für unsere Elektrotechnik-Studiengänge einschreiben kannst. Bitte prüfe vorher, ob du die Bachelor- Zulassungsvoraussetzungen bzw. die Master-Zulassungsvoraussetzungen erfüllst.

Um sich an der Universität Paderborn in einen Studiengang einzuschreiben, bietet die Universität ein online-gestütztes Verfahren an. Über das Online-Bewerbungsportal kann man sich für die zulassungsbeschränkten und freien Studiengänge bewerben. Die Bewerbungsfristen kannst du hier finden.

Den Zulassungsbescheid, die Annahmeerklärung und einen personalisierten Zahlschein findest du dann im Online-Bewerbungsportal unter „Meine Dokumente“. Zusätzlich kannst du dort deine Einschreibeunterlagen finden. Den Einschreibeantrag kannst du dann als Formular herunterladen, online ausfüllen und den Ausdruck mit den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat schicken.

Folgende Unterlagen und Kopien werden benötigt:

  • Der ausgedruckte und unterschriebene Einschreibeantrag
  • Annahmeerklärung
  • Zahlungsnachweis der Semestergebühren
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife, z.B. Abiturzeugnis
  • Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
  • Versicherungsbescheinigung gemäß Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule! Eine Kopie der Versicherungskarte ist nicht ausreichend)
  • Ein Passbild
  • einen ausreichend frankierten DIN A4 Rückumschlag für die Zusendung der Studienunterlagen
  • bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der/des gesetzlichen Vertreters

Für Studieninteressierte, die die Fachhochschulreife als Hochschulzugangsberechtigung besitzen muss noch der Nachweis über die fachliche Eignung oder der Nachweis über die Bestandene Zugangsprüfung beigefügt werden. Für mehr Informationen siehe bitte auch Zulassung mit Fachhochschulreife.

Ausländische Studieninteressierte informieren sich bitte beim International Office über die genauen Zulassungsvoraussetzungen.

Für alle Masterstudiengänge gilt, dass noch eine amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses mit eingereicht werden muss.